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BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus

BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus

Die Bundesregierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.

Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55.

Das bedeutet konkret:

  • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
  • Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert.

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