Ytong Bausatzhaus

Baukindergeld – den Bau des Eigenheims leichter finanzieren

Sie haben vor noch dieses Jahr zu bauen, haben ein Haus gekauft oder bereits gebaut und wohnen schon im neuen Haus? Das ist ganz wunderbar. Auf Sie wartet eine spannende, aufregende und tolle Zeit. Auch für Ihren Geldbeutel. Und um diesen ein wenig zu schonen, kann der „Zuschuss Baukindergeld (424)“ sehr hilfreich sein. Alles was Sie zum Thema Baukindergeld wissen müssen, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erläutern. Wir klären Fragen wie: Wer es bekommt, wie viel es gibt und welche Voraussetzungen gelten – hier erhalten Sie alle Infos auf einen Blick.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise zum Haftungsausschluss am Ende des Artikels.

 

Baukindergeld im Überblick

Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, welche die folgenden Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllen.

Voraussetzungen in aller Kürze:

  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr bei Antragsstellung noch nicht vollendet hat
  • Der Kaufvertrag für Ihr Haus wurde nicht vor dem 01.01.2018 unterschrieben
  • Die Baugenehmigung wurde nach dem 01.01.2018 erteilt
  • Das Haus wird von Ihnen selbst genutzt
  • Das Haus ist Ihre erstmalige und einzige Wohnimmobilie
  • Das Haus liegt innerhalb Deutschlands (Hinweis: Ihre Staatsangehörigkeit ist bei der Antragsstellung nicht von Belang)
  • Zu versteuerndes Gesamteinkommen Ihres Haushaltes liegt maximal bei 90.000 Euro bei einem Kind (plus 15.000 Euro je zusätzlichem Kind) 
  • Höhe: 1.200 Euro pro Kind unter 18 und Jahr
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Auszahlung: Jährlich
  • Ab wann kann beantragt werden: Spätestens sechs Monate nach dem Einzug ins neue Eigenheim. Vor dem Einzug kann kein Antrag gestellt werden. Das angegebene Einzugsdatum in der amtlichen Meldebestätigung ist hier das Zünglein an der Waage.
  •  Bis wann kann beantragt werden: Sie können bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Ihnen die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 erteilt wurde.
  • Antragsweg: Beantragen Sie das Baukindergeld über das das KfW-Zuschussportal.
Anzahl der Kinder

1

2

3

Maximales Haushalts-Einkommen in Euro

90.000

105.000

120.000

Zuschuss pro Jahr in Euro

1.200

2.400

3.600

Zuschuss gesamt in 10 Jahren in Euro

12.000

24.000

36.000

Was ist Baukindergeld?

Baukindergeld ist ein Zuschuss für den erstmaligen Bau (und Kauf) einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Es ist eine Leistung der staatlichen Förderbank KfW, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Ziel des Baukindergeldes ist das Ermöglichen des Baus einer Wohnimmobilie für Familien und die Entlastung des Mietwohnmarktes.

Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus, ist dabei völlig egal.

Das Förderprogramm Baukindergeld gibt es bis zum 31.03.2021.

Pro Kind können Sie insgesamt 12.000 Euro ausgezahlt bekommen. Das Baukindergeld wird jährlich ausbezahlt: Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie jährlich 1.200 Euro pro Kind, über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Besonderheit für Bayern – Baukindergeld plus und die bayerische Eigenheimzulage

Das Bayerische Baukindergeld Plus

Die Bayern können sich besonders freuen. Sie bekommen sogar 300 Euro mehr, also 1.500 Euro Jährlich macht der Freistaat für seine Häuslebauer locker. Nachdem die KfW das Baukindergeld genehmigt hat, kann man in Bayern das Bayerische Baukindergeld Plus beantragen.

Über die bayerische Eigenheimzulage erhalten Sie dann zusätzlich noch einmalig 10.000 Euro. Wichtig: Auch hier sind gewisse Einkommensgrenzen einzuhalten. Im Unterschied zum Baukindergeld ist die Eigenheimzulage auch für Kinderlose vorgesehen.
Diese beiden, bayerischen Extra-Förderungen werden nicht über die KfW abgewickelt, sondern über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Das bayerische Baukindergeld ist gemeinsam mit dem bundesweiten Baukindergeld gestartet. Die Eigenheimzulage kann bereits seit Anfang September 2018 beantragt werden.

Die Bayerische Eigenheimzulage

Die bayerische Staatsregierung fördert den Bau (und Kauf) einer Wohnimmobilie zusätzlich noch mit der Bayerischen Eigenheimzulage. Diese ist ein Zuschuss von 10.000 Euro als einmaliger Festbetrag für Haushalte in Bayern.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Die Antragsteller leben seit mindestens 1 Jahr in Bayern.
  • Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
    • Einpersonen-Haushalt: max. 50.000 Euro.
    • Mehrpersonen-Haushalt ohne Kind: max. 75.000 Euro.
    • Haushalt mit Kind: max. 90.000 Euro
    • Für jedes weitere zum Haushalt zählende Kind zuzüglich 15.000 Euro.
  • Die Baugenehmigung darf nicht vor dem 1. Juli 2018, bzw. der Kaufvertrag darf nicht vor diesem Datum abgeschlossen sein. Denn die Bayerische Eigenheimzulage wird rückwirkend zum 1. Juli 2018 gezahlt.
  • Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.

Die Bayerische Eigenheimzulage kann zusätzlich zum Baukindergeld und zum Baukindergeld Plus beantragt werden. Dies können Sie hier tun.

Was sind die Voraussetzungen, um Baukindergeld zu bekommen?

Wenn Sie das Baukindergeld noch beantragen wollen, müssen Sie sich beeilen. Denn das Programm läuft zum 31.03.2021 aus. Wenn Sie bisher noch kein Baugrundstück gefunden haben, kann es mit dem Antrag bereits jetzt eng werden. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück kann mitunter Monate dauern. Auch die Klärung der Finanzierung dauert eine Weile, ebenso wie die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Notare – wie jedes Jahr – zum Jahresende nochmal richtig gut zu tun haben. Auch deswegen kann ein Bearbeiten Ihres Falls etwas länger dauern als geplant.

Bis zu welchem zu versteuerndem Einkommen kann ich Baukindergeld bekommen?

Das zu versteuernde Gesamteinkommen Ihres Haushaltes (bei einem Kind) liegt nicht über 90.000 Euro, bei 2 Kindern nicht über 105.000 Euro und bei drei Kindern nicht über 120.000 Euro pro Jahr (plus 15.000 Euro je weiterem Kind).
Hinweis: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zieht zur Berechnung des Gesamteinkommens das zu versteuernde Bruttoeinkommen Ihres Haushaltes heran. Hierzu werden die Steuerbescheide des zweiten und dritten Vorjahres herangezogen.

Bruttoeinkommen? Wie errechnet sich das nochmal?

Das Bruttoeinkommen beschreibt hier das zu versteuernde Gesamteinkommen des Haushaltes. Das zu versteuernde Einkommen ist die Höhe der jährlichen Einkünfte, auf die Sie Ihre Steuern zahlen müssen. Einfach beschrieben ist das also Ihr Bruttoarbeitslohn oder Ihr Einkommen als Selbstständiger, das um verschiedene Abzüge verringert wird.

Die genaue Berechnung erfolgt durch die Sachbearbeiter im Finanzamt. Daher sind für die Antragstellung des Baukindergeldes auch Ihre Einkommenssteuerbescheide wichtig.

Wie kann ich mein Bruttoeinkommen nachweisen, um Baukindergeld zu beantragen?

Das Einkommen wird über die Steuererklärungen des zweiten und dritten Vorjahres nachgewiesen. Wenn Sie noch dieses Jahr Baukindergeld beantragen möchten, brauchen Sie Ihre Einkommenssteuerbescheide aus 2018 und 2017. Dies gilt übrigens auch für Selbständige.

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung ist maßgeblich für die Bewilligung des Antrages.

Lesen Sie im weiteren Verlauf, wie Sie diese Dokumente einreichen können.

Alter und Anzahl der Kinder sind wichtig für die Höhe der Förderung

Um das Baukindergeld beantragen zu können, müssen ihre Kinder noch unter 18 Jahre alt sein. Wenn noch ein Kind während der Laufzeit der Förderung hinzukommt, ändert sich nichts an der Förderungssumme. Das Gleiche gilt auch, wenn währenddessen eines der Kinder verstirbt. Auch eine Änderung des Einkommens hat nach Bewilligung des Antrages keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Baukindergeldes.

Was wenn wir zur Antragstellung schon ein weiteres Kind erwarten?

Diese Frage wird sehr häufig gestellt, da viele Paare Bauen oder Kaufen, wenn sie Nachwuchs erwarten. Leider hat eine Schwangerschaft aber keinen Einfluss auf die Förderungssumme. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass der Nachwuchs bereits am Tag der Antragstellung auf der Welt ist. Schöpfen Sie in diesem Fall am Besten die Antragsfrist von sechs Monaten aus. Stellen Sie den Antrag erst dann, wenn ihr Kind geboren ist.

Ich habe ein behindertes Kind – erhalte ich hier eine besondere Förderung?

Anders als bei vielen anderen Förderungen, gibt es beim Baukindergeld keine besonderen Regelungen für Kinder mit Behinderungen.
Das Kind muss bei Antragsstellung in Ihrem Haushalt leben
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bei Antragsstellung in Ihrem Haushalt leben muss. Darüber hinaus müssen Sie als Antragssteller für dieses Kind auch berechtigt sein, Kindergeld zu erhalten. Oder Sie müssen mit der berechtigten Person (Lebenspartner, Ehepartner) in einem Haushalt wohnen.
Sollte Ihr Kind während der Förderphase ausziehen, hat dies keinen Einfluss auf die Ausbezahlung des bewilligten Baukindergeldes.

Wir sind nicht verheiratet. Können wir trotzdem Baukindergeld beantragen?

Ja, Paare, die nicht verheiratet sind und natürlich auch Alleinerziehende können Baukindergeld beantragen. Dieses Förderprogramm hängt davon ab, ob Sie Kindergeld beziehen, oder nicht. Nicht davon, welches Familien-Modell Sie führen.
Wird das Haus verkauft, vermietet oder die antragsstellende Familie zieht aus, verfällt auch die Förderung. Bleibt der Antragssteller im Falle einer Scheidung im Haus wohnen, bleibt auch die Förderung bestehen.

Wie hoch ist das Baukindergeld überhaupt?

Das Baukindergeld liegt pro Kind bei 12.000 Euro. Wenn Ihnen jetzt schon die Augen leuchten, müssen wir die Begeisterung kurz stoppen: Die Förderung wird jährlich, verteilt auf die nächsten zehn Jahre ausgezahlt. Das heißt, Sie erhalten pro Kind und Jahr 1200 Euro. Das bedeutet im Umkehrschluss leider auch, dass Sie dieses Geld nicht für die direkte Finanzierung Ihres neuen Eigenheims nutzen können. Sie können es aber in die Tilgung der Baufinanzierung zu stecken.
Das mag ein Nachteil sein. Allerdings müssen Sie es nicht zurückzahlen. Und das ist wiederum ein großer Vorteil.

Wie kann ich das Baukindergeld beantragen?

Schritt1: Immobilie kaufen oder bauen und einziehen
Ab dem Tag des Einzugs in Ihr neues Zuhause haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Antrag für das Baukindergeld zu stellen. Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, melden Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder sich bei Ihrer Gemeinde an oder um.

Schritt 2: Antrag im KfW Zuschussportal stellen
Um das Baukindergeld zu beantragen, müssen Sie Ihren Antrag bei der KfW einreichen. Dies können Sie einfach und bequem über das KfW-Zuschussportal tun.
Hier müssen Sie sich zunächst registrieren, indem Sie auf den Button „Registrierung für Neukunden“ anklicken und Ihre Daten so genau wie nur möglich eingeben. Nach Absenden Ihrer Daten erhalten Sie einen Bestätigungslink, den Sie innerhalb von 7 Tagen anklicken müssen, um fortfahren zu können.
Jetzt können Sie über den Button „Zuschuss jetzt beantragen“ Ihren Antrag auf Baukindergeld einreichen. Nach Absenden Ihres Antrages haben Sie drei Monate Zeit die notwendigen Nachweise hochzuladen, um Ihren Anspruch zu beweisen.
Wichtig ist, dass Sie dies bis allerspätestens sechs Monate nach dem Einzug in Ihr neues Eigenheim einen Antrag gestellt haben. Das Einzugsdatum auf der amtlichen Meldebescheinigung ist hier entscheidend.

Schritt 3: Bitte identifizieren Sie sich
Um den Zuschuss auszahlen zu können, ist die KfW verpflichtet, sicherzustellen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. Damit alles seine Richtigkeit hat, ist es notwendig, dass Sie sich identifizieren. Das können Sie entweder per PostIdent-Verfahren bei der Deutschen Post AG oder einfach per Video-Identifizierung machen.

Klicken Sie hier, um Details zu den beiden Indentifikations-Verfahren zu erhalten.

Schritt 4: Nachweise hochladen
Ihr Antrag auf Baukindergeld wurde bestätigt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt genau drei Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen ist nicht möglich.
Laden Sie die bereits erwähnten Nachweise zu Ihren zu versteuernden Einkünften in das KfW Zuschussportal hoch. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind. Laden Sie einfach die kompletten Steuerbescheide hoch, auch wenn die hinteren Seiten nicht mehr von Belang sind. So vermeiden Sie Rückfragen nach fehlenden Seiten und haben die Bewilligung schneller auf dem Tisch.

Hochzuladende Nachweise

  • Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung. Wenn Sie dieses Jahr (2020) beantragen, sind die Nachweise aus 2017 und 2018 nötig. Bei Einzelveranlagung der Ehepartner müssen beide Steuerbescheide eingereicht werden.
  • Die Meldebestätigung. Sie dient zur Überprüfung, dass Sie in Ihr Wohneigentum eingezogen sind. Sie beweist zudem, dass die förderfähigen Kinder bei Ihnen im Haushalt wohnen.
  • Der Grundbuchauszug dient als Nachweis, dass Sie der eingetragene Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sind.

Hinweis: Wenn Sie bei der Antragsstellung noch keinen Grundbuchauszug haben, kann alternativ auch eine "Auflassungsvormerkung" genutzt werden. Trotz des unterschriebenen Kaufvertrages ist der Käufer noch lange nicht neuer Eigentümer. Aber um sein Kaufvorhaben zu schützen, lässt der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Der Grundbuchauszug muss nachgereicht werden.
Sie können Ihre Nachweise als PDF oder als JPG anlegen. Wenn ein Nachweisdokument aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie dieses am Besten in einer PDF-Datei zusammen.
Fehlt Ihnen noch ein Nachweis? Dann laden Sie unbedingt innerhalb der Frist im Zuschussportal eine formlose Erklärung hoch, warum dieser noch nicht da ist.

Detaillierte Anforderungen zu den Unterlagen finden Sie hier.

Sie erhalten von der KfW im Anschluss an die Einreichung Ihrer Nachweise eine Bestätigung, dass diese eingegangen sind.
Hinweis: Bewahren Sie diese gut auf. Ähnlich wie bei Steuerunterlagen unterliegt auch dieser Nachweis einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Der Antrag auf Baukindergeld ist bewilligt, wann bekomme ich den Zuschuss?

Herzlichen Glückwunsch! Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde erhalten Sie zunächst eine Auszahlungsbestätigung. Den Termin für Ihre Auszahlung finden Sie auf diesem Dokument.
Die folgenden Zahlungen in den nächsten neun Jahren, werden zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.

Wozu kann ich das Baukindergeld verwenden?

Leider kann der Zuschuss das Eigenkapital für den Hausbau nicht erhöhen. Denn das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug ins Wohneigentum beantragt werden. Auch die Bearbeitung kann unter Umständen Zeit in Anspruch nehmen.
Eine sinnvolle Möglichkeit der Verwendung des Baukindergeldes ist die Sondertilgung der Baufinanzierungskredite. Wenn diese kostenlos möglich ist, kann das Baukindergeld die Restschuld und damit auch die finanzielle Belastung schneller senken. Zudem kann es auch für ungeplante Ausgaben rund um den Hausbau, wie zum Beispiel dem Garten, angespart und genutzt werden

Wie lange ist eine Antragstellung für das Baukindergeld für ein Bausatzhaus möglich?

Sie können bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Ihnen die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 erteilt wurde.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug in Ihr Eigenheim stellen.

Baukindergeld zusammengefasst in vier Punkte

  • Baufinanzierung. Die Baufinanzierung Ihrer Wohnimmobilie sollte auch ohne Baukindergeld gesichert sein. Nutzen Sie die Baukindergeld-Zuschüsse für Sondertilgungen oder als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben. 
  • Fristen. Für den Hausbau bekommen Sie die Förderung, wenn Sie bis zum 31.03.2021 noch eine Baugenehmigung erhalten haben. Nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung haben Sie längstens sechs Monate Zeit, das Baukinde¬geld zu beantragen. Hierfür gilt das Datum der Meldebestätigung. Diese Frist ist zwingend einzuhalten!
  • Timing. In bestimmten Fällen können Sie sich das Baukindergeld durch ein gutes Timing sichern. Wird Ihr Kind bald 18, sollten Sie versuchen, Einzug und Antrag vor dem Geburts¬tag zu schaffen. Steht die ¬Geburt eines Kindes bevor, warten Sie mit dem Antrag noch. Es kann sogar sinnvoll sein, den Einzug zu verzögern. Wird das Kind erst nach dem Antrag oder später als sechs Monate nach dem Einzug geboren, können Sie kein Baukindergeld bekommen.
  • Steuerbescheide. Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, braucht es Einkommensteuer¬bescheide, um sie bei der KfW einzureichen. Gebraucht werden die Steuer¬bescheide für das zweite und dritte Kalender¬jahr vor dem Jahr, in dem sie den Antrag stellen. Fehlen Ihnen noch Steuerbescheide, sollten Sie umge¬hend die Steuererklärungen abgeben.

Nutzen Sie das Baukindergeld, bevor die Förderung abläuft

Lassen Sie sich diese staatliche Finanzspritze nicht entgehen und beantragen Sie noch schnell das Baukindergeld der KfW. Schon mit dem Bau eines Bausatzhauses können Sie im Vergleich zum herkömmlichen Hausbau ordentlich sparen und mehr in die Einrichtung Ihres neuen Zuhauses investieren. Mit Hilfe des Baukindergeldes, können Sie noch etwas mehr investieren, oder jährlich zusätzlich tilgen.
Wie Sie noch zusätzlich beim Hausbau sparen können, erfahren Sie in unserem nächsten Artikel. Dieser trägt den Titel „Beim Hausbau sparen – Förderungen beziehen“.
Haben Sie schon Baukindergeld beantragt? Wurde es bewilligt? Schreiben Sie uns einen Kommentar mit Ihrem Antragserlebnis.
 
Haftungsausschluss: Wir machen darauf aufmerksam, dass dieser Artikel lediglich dem unverbindlichen Zweck der Information dient. Er stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Der Inhalt dieses Artikels kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Die Informationen rund um das Baukindergeld basieren auf sorgfältiger Recherche. Dennoch können wir Fehler in diesem Beitrag nicht ausschließen und übernehmen daher auch keine Haftung. Für rechtssichere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
 
 
Quellen
BMI
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/baukindergeld/baukindergeld-artikel.html
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/beschluss-im-bundeskabinett-frist-fuer-baukindergeld-verlaengert-16967641.html
 
KfW
https://www.KfW.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/
KfW-Merkblatt
https://www.KfW.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf
Bayernlabo
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/baukindergeld/
 
Links
https://baukindergeld-info.de
https://www.drklein.de/baukindergeld-wie-lange-reicht-es-noch.html
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/baukindergeld/faq-zum-baukindergeld.php
https://www.biallo.de/baufinanzierung/ratgeber/baukindergeld/
https://www.drklein.de/baukindergeld.html#c192684

Ein Artikel von Laura

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