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Risiken absichern - während und nach
dem Bau Ihres Traumhauses

Risiken absichern - während und nach dem Bau Ihres Traumhauses

Der Bau des Traumhauses ist für die meisten Bauherren die größte Investition des Lebens. Daher sollte diese Investition vorausschauend geplant und sorgfältig abgesichert sein. Künftige Hausbesitzer sollten auf einen umfassenden Versicherungsschutz achten. Doch welche Versicherungen sind wichtig, um das finanzielles Risiko, so weit wie möglich, zu minimieren?

Versicherungen während der Bauphase

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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die wohl wichtigste Versicherung für einen Bauherren. Mit dieser Versicherung werden alle Schäden gegenüber Dritten abgesichert. So kann der Bauherr trotz Schadensfall und der damit verbundenen Kosten sein Bauvorhaben fertig stellen. Was wird beispielweise abgesichert?

  • Parkende Autos werden von herabfallenden Gebäudeteilen beschädigt
  • Das Nachbargebäude wird zum Beispiel durch Feuer, Rohrbruch oder Absenken des Baugrundes beschädigt
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Bauleistungsversicherung

Diese Versicherung schützt den Bauherrn vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Beschädigungen, die in der Roh, Aus- oder Umbauphase entstehen können. Beispielweise deckt die Versicherung den Diebstahl fest eingebauter Teile sowie alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial ab. Auch Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser- oder Sturmschäden sind versichert. Die Bauleistungsversicherung bietet jedoch keinen Schutz gegen Pfusch am Bau.

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Baufertigstellungsversicherung

Wird ein Bauunternehmen während der Bauphase zahlungsunfähig und ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, übernimmt die Versicherung die Mehrkosten für den Bauherrn, die sich aus der Beauftragung eines oder mehrerer anderer Unternehmen zur Fertigstellung des Bauvorhabens ergeben.

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Gesetzliche Unfallversicherung

Diese Versicherung der Bau-Berufsgenossenschaft wird auch als Bauhelferversicherung bezeichnet, da sie Bauhelfer gegen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle beim Erstellen oder Renovieren des Bauwerkes absichert. Dabei ist der Bauherr verpflichtet, die Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Baubeginn zu melden. Für die Versicherung ist es unerheblich, ob die Bauhelfer bezahlt werden oder nicht, oder über welchen Zeitraum sich das Bauvorhaben hinzieht.

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Private Unfallversicherung

Während die privaten Bauhelfer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Bau-Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle am Bau abgesichert werden müssen, gilt dies für den Bauherrn selbst sowie für seinen Ehepartner nicht. Mit der privaten Unfallversicherung sichert sich der Bauherr gegen alle Arten von Unfällen ab, die ihm in seiner Freizeit, wie z.B. auch beim Bau seines Hauses, zustoßen und zur Invalidität führen können.  Bei Eintreten eines Versicherungsfalles erhält der Versicherte eine Kapitalzahlung bzw. nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente.

Versicherungen nach der Bauphase

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Wohngebäudeversicherung

Mit der Wohngebäudeversicherung werden alle Gebäude versichert, die überwiegend zu wohnlichen Zwecken genutzt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Elementarschäden, die durch Feuer oder Sturm entstehen.

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Restschuldversicherung

Bei der Restschulversicherung handelt es sich um eine abgewandelte Form der Risikolebensversicherung und sichert die Baufamilie gegen die finanziellen Folgen des Todes des Hauptverdieners ab. Der Unterschied zur herkömmlichen Risikolebensversicherung ist die fallende Todesfallsumme.

Quelle: Aktion pro Eigenheim

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