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BEG-Förderung ändert sich - Jetzt schnell bis zum 31.01.2021 Ihre Förderung sichern

Die BEG-Förderung ändert sich: Jetzt noch bis zum 31.01.2022 Ihre Förderung für Ihr Effizienzhaus KfW 55 sichern!

Zum 01.02.2022 ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Somit entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Die Fördergelder sollen in Zukunft in Projekte fließen, bei welchen das CO2-Einsparpotenzial größer ist.

Das bedeutet konkret:

  • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
  • Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert.

Was ist eine KfW-Förderung?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert als öffentlich-rechtliche Bank u. a. den Bau von energieeffizienten Wohnhäusern mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Bei dem Förderprogramm „Energieeffizientes Bauen“ gilt: Je geringer der Energiebedarf der neuen Immobilie, desto höher der Förder- und Tilgungszuschuss. Zur Bewertung hat die KfW drei Effizienzhaus-Standards festgelegt: Effizienzhaus 55 (EH55), Effizienzhaus (EH40) und Effizienzhaus 40 Plus (EH40+). Sie orientieren sich an den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Werten zum Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmebedarf. Die Ziffer gibt an, wie viel Prozent des nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zulässigen Energieverbrauchs das jeweilige Effizienzhaus verbraucht: Bei einem Effizienzhaus 55 beispielsweise liegt der Jahresprimärenergiebedarf bei 55 Prozent des Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz der Wohnimmobilie und desto höher die Förderung. Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie durch die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.

Was gilt genau für ein Effizienzhaus 55 (EH55)?
Erfolgt der Nachweis für den energetischen Standard über eine Energiebedarfsberechnung, darf der Primärenergiebedarf maximal 55 Prozent und der Transmissionswärmeverlust maximal 70 Prozent der im GEG geforderten Werte betragen. Alternativ kann das Effizienzhaus 55 über die Einhaltung von baulichen und anlagentechnischen Anforderungen nachgewiesen werden, die durch die KfW festgelegt sind.

Unsere Empfehlung: Seien Sie schnell und sichern Sie sich noch bis zum 31.01.2021 Ihre Förderung. Ihr regionaler Ytong Bausatzhaus Partner berät Sie gerne – vereinbaren Sie jetzt über unser Kontaktformular einen Termin.

Ein Artikel von Linda

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